Hygieneproben an Lüftungsanlagen: saubere Luft am Arbeitsplatz in Corona-Zeiten

In Zeiten von Corona ist das Thema „Alltagshygiene“ und insbesondere jene am Arbeitsplatz so in den Fokus getreten wie nie zuvor. Händewaschen, Desinfektionsmittel, Handschuhe, Gesundheitsmasken – die Empfehlungen und Anordnungen in diesem Bereich sind zahlreich. Doch haben Sie sich gerade an Ihrem Arbeitsplatz schon über die Lufthygiene informiert? Tatsächlich sieht der Arbeitsschutz nämlich eine regelmäßige Hygieneprobe an Lüftungsanlagen vor. Und das gilt auch abseits von Corona! Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, dass Sie sich über dieses Thema erkundigen und am besten direkt mit einem Experten für die Kontrolle und Reinigung der Lüftungsanlage in Kontakt treten. Wir klären auf.

Was ist bei einer Lüftungsanlage am Arbeitsplatz zu beachten?

Lüftungsanlagen am Arbeitsplatz sollen dafür sorgen, dass die Raumluft stets eine hohe Qualität aufweist. Dabei spielen sie insbesondere in geschlossenen Räumen ohne direkter Belüftung durch Fenster und Co eine große Rolle. Immerhin wird hier eine hohe Luftqualität verlangt, um auch während des Arbeitens ein angenehmes Klima zu bieten und Krankheiten einzudämmen. Doch bei der fehlenden Wartung und Pflege der Lüftungsanlage tritt genau das Gegenteil auf. Denn immerhin kann auch innerhalb der Anlage eine Ansammlung von Bakterien und gar Schimmelsporen auftreten. Werden diese nun beim Lüften in den Raum befördert, sinkt die Raum- und Luftqualität erheblich. Während sich auch unangenehme Gerüche im Zimmer verbreiten können, sorgt die Verbreitung von Bakterien darüber hinaus für potenzielle Erkrankungen. Auch eine mangelnde Luftqualität führt zu diversen Atemproblemen. Es liegt also nahe, dass die Lüftungsanlage nicht einfach nur installiert, sondern ebenso gepflegt werden muss.

 

Diese Verpflichtungen haben Sie als Arbeitgeber

Die Pflege, Kontrolle und Reinigung der Lüftungsanlage ist nicht einfach nur eine Empfehlung. Stattdessen haben Sie als Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzes die Verpflichtung, sich um die Luftqualität am Arbeitsplatz zu kümmern. So müssen Lüftungsanlagen im Arbeitsgebäude entsprechend VDI 6022 (Haupttitel: „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“) regelmäßig auf Bakterien und Schimmel überprüft werden. Dies ist maßgeblich, um eine konstant hohe Luftqualität am Arbeitsplatz zu erhalten. Genauso wie Sie in Zeiten von Corona also auf andere Maßnahmen setzen, wird es jetzt höchste Zeit, den vergessenen Verpflichtungen als Arbeitgeber in Sachen Raumluft nachzugehen. Und profitieren können Sie auch noch!

 

Bessere Raumluft für eine bessere Arbeitsatmosphäre

Glückliche und zufriedene Arbeiter führen zu mehr Effizienz und besseren Ergebnissen. Dabei wird die Zufriedenheit am Arbeitsplatz maßgeblich durch die Arbeitsatmosphäre beeinflusst. Diese setzt sich wiederum auch durch die Raumqualität zusammen. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihren Mitarbeitern stets ein angenehmes Klima und eine hohe Luftqualität bieten. So fühlen sich diese am Arbeitsplatz wohler und neigen weniger zu verschiedenen Erkrankungen.

Wie läuft die Hygieneprobe an Lüftungsanlagen ab?

Soll die Hygieneprobe in der Lüftungsanlage durchgeführt werden, kommen die Experten von Merabo zum Einsatz. Dabei nehmen wir die Prüfung durch hochwertige Gerätschaften durch. Dazu zählen beispielsweise Kameras für die innere Überprüfung auf Schimmel und Schmutz. Werden diese entdeckt, kommt es auch direkt zur Reinigung der Lüftungsanlage, wobei wir mit verschiedenen Verfahren, beispielsweise Druck-, Trocken- oder Nassreinigungsverfahren, vorgehen.

Wir kümmern uns um Ihre Lüftungsanlage

Wenn die Prüfung der Lüftungsanlage notwendig wird, sind wir für Sie im Einsatz. Gerne klären wir Sie zu der Regelmäßigkeit auf und führen die Hygieneprobe auch direkt durch. So sind wir auch in Zeiten von Corona für Sie im Einsatz!

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