Hygieneproben an der Lüftungsanlage: das müssen Sie als Arbeitgeber wissen

Hygieneproben an der Lüftungsanlage: das müssen Sie als Arbeitgeber wissen

Eine angenehme Arbeitsatmosphäre ist unabdinglich, wenn es um zufriedene Mitarbeiter und eine hohe Effizienz in Ihrem Unternehmen geht. Dabei beginnt all dies bereits beim Raumklima, weswegen im Büro- oder Arbeitsgebäude Lüftungsanlagen eingebaut werden. Kein Wunder, denn immerhin gehen hier ständig zahlreiche Personen ein und aus, es wird getüftelt und die Luft wird dementsprechend in Mitleidenschaft gezogen. Durchziehende Fenster reichen hier nicht aus und würden gar den Arbeitsalltag stören. Doch mit der Installation einer Lüftungsanlage ist nicht jedes Problem beseitigt. Denn auch nur eine funktionierende und gewartete Anlage sorgt für stets frische Raumluft. Und weil diese im Sinne des Arbeitsschutzes gewährleistet werden muss, haben Sie als Arbeitgeber einiges zu beachten. Was dies ist und wie Sie in Sachen Lüftungsanlagen am Arbeitsplatz alles richtig machen, erklären wir hier.

Diese Pflicht haben Sie in Sachen Lüftungsanlage

Als Arbeitgeber gehen Sie einige Verpflichtungen ein, welche sich in erster Linie auf die Fairness gegenüber und den Schutz Ihrer Mitarbeiter bezieht. Es ist daher wichtig, dass der Arbeitsplatz stets den Bestimmungen entspricht. Was dies in Sachen Raum- und Luftqualität bedeutet, setzt die VDI6022 fest. Demnach muss stets frische Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein, welche durch Lüftungsanlagen zur Verfügung gestellt wird. Doch auch wenn diese einmal vorhanden sind, verpflichten Sie sich als Arbeitgeber zur stetigen Sicherung der Luftqualität. Und das kann eine Lüftungsanlage nicht alleine! Stattdessen verlangen Lüftungsanlagen Pflege, Wartung und Reinigung. Denn im Laufe der Zeit sammeln sich im Schacht Schmutz, Staub und gar Schimmelsporen fest. Letztere können auch im Zuge der Verunreinigungen erst entstehen. Die Folgen: Unangenehme Gerüche, eine mangelhafte Luftqualität und ein schlechtes Arbeitsklima. Damit vernachlässigen Sie nicht nur Ihre Verpflichtung als Arbeitgeber, sondern schaden sich und Ihrem Unternehmen gar selbst.

Von der sauberen Luft zur angenehmen Arbeitsatmosphäre bis zu zufriedenen Mitarbeitern
Sie können Ihren Mitarbeitern ein hochmodernes und großflächiges Büro zur Verfügung stellen – stimmt die Luftqualität nicht, werden sich diese trotzdem unwohl fühlen. Dies führt wiederum zu einer niedrigeren Produktivität und begünstigt darüber hinaus Krankheiten bei Ihren Mitarbeitern. Lassen Sie wiederum regelmäßig Hygieneproben an der Lüftungsanlage und darauffolgende die Lüftungsanalgenreinigung durchführen, ist genau das Gegenteil der Fall. Sie sparen sich durch das Engagieren einer Fachfirma gar Geld und Aufwand. Denn ist die Lüftungsanlage stets gereinigt und intakt, bieten Sie Ihren Mitarbeitern die ideale Basis für ein angenehmes Raumklima und eine gute Arbeitsatmosphäre. Das Ergebnis? Zufriedene Mitarbeiter, welche ihren Job gerne und gut durchführen.

Wann haben Sie die Lüftungsanlage das letzte Mal reinigen lassen?
Es ist nie zu früh für die Reinigung der Lüftungsanlage. Tatsächlich können sich bereits ab der Installation Verschmutzungen in Form von Baustaub hier ansammeln und in Zukunft für Probleme sorgen. Bemerken Sie eine minderwertige Luftqualität am Arbeitsplatz oder treten unangenehme Gerüche auf, ist die Reinigung der Lüftungsanlage schon lange fällig. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie regelmäßig Hygieneproben durch Experten durchführen lassen.

Merabo ist für Sie da!

Als fachkundiges Unternehmen im Bereich der Lüftungsanlagenreinigung und Co stehen wir Ihnen bei der Instandsetzung Ihrer Lüftungsanlage beiseite. So helfen wir Ihnen, Ihre Pflicht als Arbeitgeber zur erfüllen und steuern mit Ihnen gemeinsam eine bessere Arbeitsatmosphäre an!

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