16 Jan Arbeitgeber beim richtigen lüften am Arbeitsplatz in der Pflicht
Sind Lüftungsanlagen (raumlufttechnische Anlagen) vorhanden, ist der Erhalt der Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu beachten. Regemäßiges Prüfen und Instandhalten, die zeitnahe Umsetzung notwendiger Reparaturen sowie der regelmäßige Austausch von Filtern stehen hierbei im Vordergrund. In der o. g. Pressemitteilung wird von schon von Fahrlässigkeit gesprochen, „wenn Lüftungsanlagen oder -geräte ohne Beachtung der Wartungs- und Prüfungserfordernisse betrieben werden. Im betrieblichen Kontext stellt dies eine bewusst in Kauf genommene Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit dar. Die Bundesregierung hat die Arbeitsschutzbehörden daher aufgefordert, Verstöße gegen die bestehenden rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Raumlüftung konsequent zu ahnden.“
Wir kümmern uns um Ihre Lüftungsanlage
Fazit: Lüften ist wichtiger denn je und Arbeitgeber stehen in der Pflicht, in Arbeitsräumen, für ausreichend gute Atemluft zu sorgen, während diese genutzt werden.